Das Wichtigste in Kürze
- Die Zahl hinter F oder EI nennt die Minuten, die ein Bauteil im Brandfall mindestens seine Funktion behält.
- Bauaufsichtlich entspricht 30 Minuten „feuerhemmend“, 60 Minuten „hochfeuerhemmend“ und 90 Minuten „feuerbeständig“.
- Gipsplatten enthalten chemisch gebundenes Wasser, das im Brandfall verdampft und das Bauteil kühlt.
- Der Schutz gilt nur, wenn das geprüfte System genau so eingebaut wird, wie es der Nachweis beschreibt.

Was bedeuten F30, F60 und F90?
Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange ein Bauteil einem genormten Brand standhält. Nach der deutschen Norm DIN 4102-2 heißen die Klassen F30, F60, F90 und so weiter – die Zahl steht für Minuten. Die Bauordnungen verwenden dafür eigene Begriffe: feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig.
Europäisch werden Bauteile nach DIN EN 13501-2 klassifiziert. Die Buchstaben beschreiben die Leistungsmerkmale: R für Tragfähigkeit, E für Raumabschluss und I für Wärmedämmung. Eine nichttragende, raumabschließende Trennwand wird daher zum Beispiel als EI 30 bezeichnet.
| Bauaufsichtlicher Begriff | DIN 4102-2 | DIN EN 13501-2 (nichttragende Wand) |
|---|---|---|
| feuerhemmend | F 30 | EI 30 |
| hochfeuerhemmend | F 60 | EI 60 |
| feuerbeständig | F 90 | EI 90 |
| Feuerwiderstand | mind. 30 / 60 / 90 Min. | mind. 30 / 60 / 90 Min. |
Warum Gips beim Brandschutz hilft
Gipsplatten gelten in der Regel als nichtbrennbare Baustoffe. Ihr eigentlicher Trumpf ist aber das im Gips chemisch gebundene Kristallwasser: Im Brandfall verdampft es nach und nach und hält die Temperatur auf der dem Feuer abgewandten Seite lange niedrig. Feuerschutzplatten enthalten zusätzlich Glasfasern, die den Plattenkern zusammenhalten. In der europäischen Norm DIN EN 520 sind sie als Typ F bzw. DF bezeichnet.
Wo Brandschutz im Trockenbau gefordert ist
Welche Klasse ein Bauteil erreichen muss, ergibt sich aus der Landesbauordnung, der Gebäudeklasse und der Nutzung – bei größeren Vorhaben auch aus einem Brandschutzkonzept. Typische Einsatzbereiche sind:
- Trennwände zwischen Wohnungen oder Nutzungseinheiten
- Wände notwendiger Flure und Treppenräume
- Verkleidungen von Stahlstützen und Trägern
- Installationsschächte und Verkleidungen von Leitungen
Worauf es beim Einbau ankommt
Ein Brandschutzsystem ist nur so gut wie seine schwächste Stelle. Deshalb gilt:
- Nur geprüfte Systeme mit Nachweis verwenden und den beschriebenen Aufbau exakt einhalten.
- Durchführungen von Kabeln und Rohren mit zugelassenen Abschottungen schließen.
- Elektrodosen in Brandschutzwänden nur in geeigneter Ausführung einbauen.
- Fugen vollständig verspachteln und Anschlüsse an angrenzende Bauteile nach Systemvorgabe ausbilden.
Quellen und weiterführende Informationen
- DIN 4102-2: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Bauteile
- DIN EN 13501-2: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Feuerwiderstandsprüfungen
- DIN EN 520: Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
- Musterbauordnung (MBO) und Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Planungs- oder Energieberatung im Einzelfall. Gesetze, Normen und Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung.



