Das Wichtigste in Kürze
- Erst planen und Leitungen erneuern, dann Wände und Decken schließen.
- Trockenbau und Spachtelarbeiten kommen vor dem Anstrich.
- Der Boden wird in der Regel zuletzt verlegt, damit er nicht beschädigt wird.
- Wer alle Innenausbau-Arbeiten aus einer Hand vergibt, spart Abstimmung und Zeit.

1. Bestandsaufnahme und Planung
Am Anfang steht ein genauer Blick auf die Wohnung: Welche Wände, Decken und Böden müssen erneuert werden? Gibt es Feuchteschäden, alte Leitungen oder Schadstoffe in alten Belägen? Daraus ergibt sich, welche Gewerke beteiligt sind und in welcher Reihenfolge sie arbeiten.
2. Rückbau
Alte Tapeten, Beläge, Verkleidungen und nicht mehr benötigte Einbauten werden entfernt. Erst danach sieht man den tatsächlichen Zustand von Wänden und Böden.
3. Elektro, Sanitär und Heizung
Neue Leitungen, Dosen und Anschlüsse werden verlegt, solange Wände und Decken noch offen sind. Diese Arbeiten übernehmen die jeweiligen Fachbetriebe.
4. Trockenbau, Putz und Dämmung
Jetzt entstehen neue Trennwände, Vorsatzschalen und abgehängte Decken, Dämmung wird eingebaut und Putzschäden werden ausgebessert.
5. Spachteln und Streichen
Wände und Decken werden in der gewünschten Qualitätsstufe gespachtelt, geschliffen, grundiert und gestrichen.
6. Boden und Abschluss
Zum Schluss wird der Boden verlegt, Sockelleisten und Türen werden montiert. So bleibt der neue Boden von Leitern, Farbe und Staub verschont.
Checkliste zum Abhaken
- Bestandsaufnahme und Budget festgelegt
- Rückbau und Entsorgung geplant
- Elektro, Sanitär und Heizung abgestimmt
- Trockenbau und Dämmung beauftragt
- Spachtelstufe und Farben gewählt
- Bodenbelag ausgesucht und Untergrund geprüft
- Zeitplan mit allen Beteiligten abgestimmt
- Übergabe und Abnahme terminiert
Quellen und weiterführende Informationen
- VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (u. a. DIN 18340 Trockenbauarbeiten, DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten, DIN 18365 Bodenbelagarbeiten)
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Planungs- oder Energieberatung im Einzelfall. Gesetze, Normen und Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung.



